Beschwerdeverfahren des Familienunternehmens Pleva

Reklamationsordnung der Gesellschaft Pleva s.r.o. mit Sitz in Českých bratří 325, Potštejn, Identifikationsnummer: 48153061, eingetragen im Handelsregister beim Kreisgericht in HK, Abteilung C, Einlage 3534 für den Verkauf von Waren über den Online-Shop unter der Internetadresse www.pleva.cz.


Artikel 1

EINLEITENDE BESTIMMUNGEN

Die Rechte des Käufers aus einer mangelhaften Leistung (im Folgenden "Reklamationen" genannt) sind stets nach Maßgabe dieser Reklamationsordnung geltend zu machen. Für Angelegenheiten, die nicht unter diese Beschwerdeordnung fallen, gilt das Recht der Tschechischen Republik. Der Verkäufer informiert den Käufer in geeigneter Weise über dieses Reklamationsverfahren und stellt es dem Käufer auf dessen Wunsch in Textform zur Verfügung. Dieses Beschwerdeverfahren entspricht dem Gesetz Nr. 89/2012 Slg., dem Zivilgesetzbuch und dem Gesetz Nr. 634/1992 Slg. über Verbraucherschutz in der Fassung vom 1. Januar 2014.

Der Verkäufer haftet in diesen Fällen nicht für Mängel:

  • wenn der Mangel zum Zeitpunkt der Abnahme der Sache vorliegt und für diesen Mangel ein Preisnachlass auf den Kaufpreis vereinbart ist,

  • wenn die Ware gebraucht ist und der Mangel dem Grad der Nutzung oder Abnutzung entspricht, den die Ware bei der Übernahme durch den Käufer hatte,

  • der Mangel auf Verschleiß durch normalen Gebrauch oder durch die Beschaffenheit der Sache (z. B. durch Ablauf der Nutzungsdauer) zurückzuführen ist,

  • durch den Käufer verursacht wird und auf unsachgemäßen Gebrauch, Lagerung, unsachgemäße Wartung, Eingriffe des Käufers oder mechanische Beschädigung zurückzuführen ist,

  • der Mangel durch ein äußeres Ereignis verursacht wurde, das sich der Kontrolle des Verkäufers entzieht.


Artikel 2

EINEN ANSPRUCH STELLEN

Der Käufer hat das Recht, eine Reklamation beim Verkäufer in dessen Geschäftsräumen Českých bratří 325, 517 43 Potštejn einzureichen. Der Verkäufer sorgt dafür, dass während der gesamten Betriebszeit ein Mitarbeiter anwesend ist, der berechtigt ist, Beschwerden entgegenzunehmen.

Zur Geltendmachung einer Reklamation kann der Käufer das vom Verkäufer zur Verfügung gestellte Muster-Reklamationsprotokoll verwenden, das einen Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bildet, aber nicht in Ihrer Verantwortung liegt.

Der Käufer ist verpflichtet, seine Anspruchsberechtigung nachzuweisen, insbesondere das Kaufdatum zu belegen, entweder durch Vorlage eines Kaufbelegs, einer Bestätigung der Verpflichtungen des Verkäufers aus der mangelhaften Erfüllung des Garantiescheins oder auf andere glaubwürdige Weise. Der Käufer ist nicht berechtigt, einen in der Vergangenheit gerügten Mangel geltend zu machen, sofern ein angemessener Preisnachlass auf den Kaufpreis gewährt wurde.


Artikel 3

FRIST FÜR DIE AUSÜBUNG DER RECHTE

Der Käufer kann seine Rechte aus mangelhafter Leistung innerhalb von 24 Monaten nach Erhalt der Ware geltend machen. Bei gebrauchten Waren kann die Frist für die Ausübung der Rechte aus der mangelhaften Leistung auf 12 Monate verkürzt werden; auf diese Verkürzung der Frist hat der Verkäufer in der Bestätigung der Verpflichtungen aus der mangelhaften Leistung oder auf dem Kaufvertrag hinzuweisen. Nach Ablauf der Frist kann das Mängelrecht gegenüber dem Verkäufer nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, die Parteien vereinbaren etwas anderes oder der Verkäufer oder der Hersteller leistet eine besondere, über seine gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehende Beschaffenheitsgarantie.

Der Käufer hat seine Rechte aus der mangelhaften Leistung unverzüglich nach Feststellung der Mangelhaftigkeit der Ware auszuüben. Der Verkäufer haftet nicht für die Vergrößerung des Schadensumfangs, wenn der Käufer die Ware benutzt, obwohl er den Mangel kennt. Macht der Käufer den Mangel gegenüber dem Verkäufer zu Recht geltend, so läuft die Frist für die Geltendmachung der Rechte aus der mangelhaften Leistung nicht für den Zeitraum, in dem die Ware repariert wird und der Käufer sie nicht benutzen kann.

Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass im Falle des Austauschs der Ware im Zuge der Reklamationserledigung keine neue Frist für die Ausübung der Rechte aus der mangelhaften Leistung läuft. Die Frist läuft 24 Monate nach Erhalt der reklamierten Waren ab.

Die Frist für die Geltendmachung der Mängelrechte kann nicht als Bestimmung der Lebensdauer der Ware angesehen werden, die je nach den Eigenschaften des Produkts, seiner Wartung, der Korrektheit und Intensität der Nutzung oder der Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer variiert.


Artikel 4

BEARBEITUNG VON BESCHWERDEN

Der Verkäufer ist verpflichtet, über die Reklamation unverzüglich zu entscheiden, in komplizierteren Fällen innerhalb von drei Arbeitstagen. Diese Frist umfasst nicht die Zeit, die für eine fachmännische Beurteilung des Mangels erforderlich ist. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer eine schriftliche Bestätigung auszustellen, in der er Datum und Ort der Reklamation, die Merkmale des beanstandeten Mangels, die vom Käufer gewünschte Art der Bearbeitung der Reklamation und die Art und Weise, in der der Käufer über die Bearbeitung informiert wird, angibt. Die Beanstandung, einschließlich der Beseitigung des Mangels, muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Beanstandung erledigt werden, es sei denn, der Verkäufer und der Käufer vereinbaren eine längere Frist. Das vergebliche Verstreichen dieser Frist gilt als wesentliche Vertragsverletzung. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die Art und Weise der Erledigung der Reklamation und die Dauer der Reklamation schriftlich zu bestätigen. Der Käufer ist nicht berechtigt, die einmal gewählte Art der Bearbeitung der Reklamation ohne Zustimmung des Verkäufers zu ändern, es sei denn, dass die gewählte Art der Bearbeitung überhaupt nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden kann.

Der Käufer ist verpflichtet, die reklamierte Ware spätestens innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum, an dem die Reklamation hätte beglichen werden müssen, abzunehmen; nach Ablauf dieser Frist ist der Verkäufer berechtigt, eine angemessene Lagergebühr zu berechnen oder die Ware auf Kosten des Käufers selbst zu verkaufen. Der Verkäufer muss den Käufer vorab von diesem Verfahren in Kenntnis setzen und ihm eine angemessene zusätzliche Frist für die Annahme der Ware einräumen.


Artikel 5

QUALITÄT BEI ERHALT

Der Verkäufer erklärt, dass er dem Käufer die Ware gemäß den Bestimmungen des § 2161 des Bürgerlichen Gesetzbuches liefert, d.h.:

  • die Ware hat die zwischen Käufer und Verkäufer vereinbarten Eigenschaften und, falls keine Vereinbarung getroffen wurde, die Eigenschaften, die der Verkäufer oder der Hersteller beschrieben hat oder die der Käufer in Anbetracht der Beschaffenheit der Ware und auf der Grundlage der von ihnen durchgeführten Werbung erwartet,

  • die Ware für den Zweck geeignet ist, für den sie nach Angaben des Verkäufers verwendet werden soll oder für den sie gewöhnlich verwendet wird,

  • es sich bei den Waren um die Waren in der entsprechenden Menge, dem entsprechenden Maß oder Gewicht handelt; und

  • die Waren den Anforderungen der Rechtsvorschriften entsprechen.

Entspricht die Ware bei Eingang beim Käufer nicht den vorgenannten Anforderungen, so hat der Käufer das Recht auf Lieferung einer neuen mangelfreien Ware, es sei denn, dass dies aufgrund der Beschaffenheit der Sache unzumutbar ist. Betrifft der Mangel nur einen Teil der Ware, so kann der Käufer nur den Ersatz dieses Teils verlangen; ist dies nicht möglich, so kann er vom Vertrag zurücktreten und die volle Rückzahlung des Kaufpreises verlangen. Ist dies jedoch in Anbetracht der Art des Mangels unverhältnismäßig, insbesondere wenn der Mangel ohne unangemessene Verzögerung behoben werden kann, ist der Käufer berechtigt, den Mangel kostenlos beheben zu lassen.

Tritt der Käufer nicht vom Vertrag zurück oder macht er von seinem Recht auf Lieferung einer neuen, mangelfreien Ware, auf Ersatz ihrer Teile oder auf Nachbesserung keinen Gebrauch, so kann er einen angemessenen Nachlass vom Kaufpreis verlangen. Der Käufer hat auch Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass, wenn der Verkäufer nicht in der Lage ist, eine neue, mangelfreie Ware zu liefern, einen Teil der Ware zu ersetzen oder die Ware zu reparieren, oder wenn der Verkäufer den Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt oder wenn die Behebung des Mangels dem Verbraucher erhebliche Schwierigkeiten bereitet.

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt ein Mangel, so gilt die Sache als bei Erhalt mangelhaft.


Artikel 6

DIE HAFTUNG DES VERKÄUFERS FÜR EINEN MANGEL, DER EINE WESENTLICHE UND UNWESENTLICHE VERTRAGSVERLETZUNG DARSTELLT

Die Haftung des Verkäufers für Mängel, die eine wesentliche oder unwesentliche Vertragsverletzung darstellen, gilt für Mängel der Ware, die innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten nach der Abnahme auftreten, für Mängel, für die die Sachmängelhaftung bei der Abnahme gemäß Artikel 5 nicht gilt. Ein Mangel gilt als wesentliche Vertragsverletzung, wenn der Käufer den Vertrag nicht geschlossen hätte, wenn er den Mangel bei Vertragsschluss vorausgesehen hätte; andernfalls handelt es sich um einen Mangel, der keine wesentliche Vertragsverletzung darstellt.

Handelt es sich bei dem Mangel um eine wesentliche Vertragsverletzung, so hat der Käufer nach seiner Wahl das Recht auf Neulieferung, Nachbesserung, angemessenen Preisnachlass oder Rücktritt vom Vertrag (mit Anspruch auf volle Rückerstattung des Kaufpreises). Handelt es sich bei dem Mangel um eine unerhebliche Vertragsverletzung, hat der Käufer das Recht auf Beseitigung des Mangels oder auf einen angemessenen Preisnachlass.

Der Käufer hat unabhängig von der Art des Mangels das Recht auf Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache, auf Ersatz eines Teiles, auf Preisminderung oder auf Rücktritt vom Vertrag, wenn die Sache wegen des erneuten Auftretens des Mangels nach der Reparatur oder wegen einer größeren Anzahl von Mängeln nicht ordnungsgemäß verwendet werden kann.


Artikel 7

KOSTEN FÜR SCHADENSFÄLLE UND STREITBEILEGUNG

Wird die Forderung für berechtigt befunden, hat der Käufer Anspruch auf Erstattung der Kosten, die ihm bei der Ausübung seines Rechts entstanden sind.

Weist der Verkäufer die Reklamation als unberechtigt zurück, kann der Käufer oder können beide Parteien im Einvernehmen mit dem Verkäufer einen gerichtlichen Sachverständigen kontaktieren und eine unabhängige fachliche Beurteilung des Mangels verlangen.

Kommt keine Einigung zwischen Käufer und Verkäufer zustande, kann sich der Käufer an die bestehenden Systeme zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten oder an das zuständige Gericht wenden.


Artikel 8

VERTRAGLICHE QUALITÄTSGARANTIE

Hat der Verkäufer eine über seine gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehende Beschaffenheitsgarantie abgegeben, so richtet sich deren Anwendung nach diesem Reklamationsverfahren, es sei denn, die Bestätigung der Verpflichtungen des Verkäufers aus der mangelhaften Leistung (Garantieschein) oder der Vertrag sehen etwas anderes vor.


 

Download: Reklamationsprotokoll